Wegen „unerlaubter Arbeitsvermittlung“ hat das Kieler Schöffengericht den Inhaber einer Schlosserei bei Kiel zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann beschäftigte mehr Arbeiter, als er in seinem eigenen Betrieb benötigte – und vermietete sie an schleswig-holsteinische Werften. Diese nahmen das Angebot gern an, um Eilaufträge termingerecht ausführen zu können. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass diese Art von Arbeitsvermittlung leicht der Anfang zu einem Arbeitskräfte-Handel sein könne. Hier gelte es, den Anfängen zu wehren. Es sei der Würde des Menschen nicht angemessen, wenn seine Arbeitskraft frei verkauft oder vermietet werde, so das Gericht.
Das war 1964, nachzulesen in der Zeit 11/1964.
Spätestens durch die Arbeitsmarktreformen unter Rot-Grün wurden solche Skrupel über Bord geworfen. Missbrauchs- und Mitnahmeeffekte ließen nicht lange auf sich warten: Eines der größten Einfallstore für Lohndrücker war der Wegfall der Begrenzung der Überlassungsdauer. Unternehmen gründeten eigene Zeitarbeitsfirmen und verliehen Arbeitnehmer an sich selbst. Blanker Hohn ist der im Gesetz vorgesehene Gleichbehandlungsgrundsatz, der die gleiche Bezahlung und Behandlung wie im Entleihbetrieb vorsieht. Denn das Prinzip „Equal Pay“ und „Equal Treatment“ lässt sich ganz legal aushebeln: Mit eigenen Zeitarbeits-Tarifverträgen. Die schlechtere Behandlung und Vergütung der Leiharbeitnehmer ist deshalb zum Regelfall geworden.
Erfreulicherweise hat das Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) jetzt in zweiter Instanz entschieden, dass nicht jede Pseudo-Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen kann. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist demnach „nicht tariffähig”.
Nun ließe sich von Lobbyisten-Seite natürlich einiges gegen die Entscheidung vorbringen. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) geht die Sache dagegen mit schlichter Hetze gegen Equal Pay an:
„Mit der heutigen Entscheidung ist der DGB seinem grundsätzlichem Ziel, Equal Pay in der Zeitarbeit durchzusetzen, verdammt nahe gekommen.”
Damit ist klar benannt, welchem Zweck die sogenannten “Christlichen Gewerkschaften” dienen: Den Lohn zu drücken. Weiter heißt es in der AMP-Pressemitteilung:
„Folgt man dem LAG, müssten alle Personaldienstleister Equal Pay zahlen, was im Bereich der Niedrigqualifizierten zum Wegfall von schätzungsweise 100.000 Arbeitsplätzen führen würde”, so Mumme. „Zeitarbeit würde sich mit einem Schlag derart verteuern, dass die meisten Kundenunternehmen diese Dienstleistung gar nicht mehr bezahlen könnten.”
Na klar, wird da mancher sagen: Wer schlecht ausgebildet ist, verdient eben auch weniger. Aber das ist natürlich Unsinn, denn es geht bei Equal Pay ja lediglich darum, dass den Leiharbeitern so viel bezahlt wird wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Entleihbetrieb. Geschieht das nicht, ist es vor allem eines: Ungerecht.
Und natürlich sprechen die Zeitarbeits-Lobbyisten nicht davon, wie viele anständige Arbeitsplätze in den vergangenen Jahren durch Niedriglohnjobs ersetzt wurden – und zwar des Profits wegen:
Festangestellte wurden zum Beispiel bei Bayer Schering durch schlechter bezahlte Leiharbeiter ersetzt, wie in der WDR-Reportage „Leiharbeit undercover“ (2008) zu erfahren war. Wohlgemerkt: Es geht hier um einen Konzern, der kürzlich mit einem Gewinn von 6,9 Milliarden Euro das erfolgreichste Jahr seiner Geschichte feierte. Die hohen Gewinne ermöglicht indirekt auch der Steuerzahler, der vielen Leiharbeitern ihr Einkommen aufstocken muss, weil deren Lohn zum Leben nicht ausreicht.
Die Zeitarbeit wird hochgelobt, weil sie seit ihrer Liberalisierung angeblich hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen hat. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Titel „(Fehl-)Entwicklungen in der Zeitarbeit?“ (2008) bezweifelt dies: Schließlich wisse niemand, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hätte, wenn es keine Zeitarbeit gäbe oder sie nicht so deutlich dereguliert worden wäre. Eine Untersuchung zur Niedriglohnbeschäftigung habe aber gezeigt, dass die Zunahme an Niedriglohnjobs auch auf die wachsende Bedeutung der Zeitarbeit zurückzuführen ist.
Mindestlöhne für Zeitarbeiter werden das Problem nicht lösen. Das kann nur durch die Wiedereinführung der Höchstgrenze für die Arbeitnehmerüberlassung und die ausnahmslose Umsetzung des Gleichbehandlungsprinzips geschehen. Noch besser aber: durch die Abschaffung jeglicher Leiharbeit.

